Freie Schornsteinfegeraufgaben

Arbeiten, für die der Kunde einen geeigneten Schornsteinfeger seiner Wahl beauftragen kann, habe ich hier folgend als "freie Schornsteinfegerarbeiten" bezeichnet.

Welche Tätigkeiten dies in Ihrem Gebäude sind, legt der Feuerstättenbescheid fest, den der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ausstellt. Die dort hinsichtlich ihrer Art und des Ausführungszeitraumes benannten Arbeiten sind nicht an den Bezirksschornsteinfeger gebunden.

Sie haben also die Möglichkeit, einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb mit diesen Tätigkeiten zu beauftragen. Die fristgerechte Ausführung der Arbeiten ist dann durch eine Formblatt, gegebenenfalls nebst Bescheinigungen, an den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen.

Wichtig: Klären Sie mit dem ausführenden Schornsteinfegerbetrieb, wie die Übermittlung der Unterlagen erfolgt, denn verantwortlich hierfür ist der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer.

Die Übermittlung von Formblättern ist entbehrlich, wenn die Arbeiten vom Betrieb des zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ausgeführt werden.