Sehr geehrte Kundschaft,

Obwohl die privatwirtschaftlichen Schornsteinfegerarbeiten und die Vorbehaltsaufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
getrennt zu betrachten sind, trifft dieses Datum für beide Tätigkeitsbereiche zu.
Mit der Gewerbeabmeldung zum oben genannten Datum verlieren alle „Verträge zur Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten“ mit dem Schornsteinfegerbetrieb Rutke ihre Gültigkeit zum oben genannten
Datum (§ 8 Abs. 5 des Vertrages).
Nach über 24 Jahren Selbständigkeit habe ich mich entschlossen, erst einmal durchzuatmen und mich anderweitig zu betätigen. Ich werde dem Schornsteinfegerhandwerk dabei erhalten bleiben, jedoch meine Aufgabenschwerpunkte anders setzen. Nachdem ich im überwiegenden Arbeitsbereich nicht nur 24 Jahre tätig war, sondern hier teils schon als Schornsteinfegergeselle gearbeitet habe, somit in einigen Bereichen 38 Jahre, fällt mir der Abschied nicht leicht.
Ein besonderer Dank gilt einer aussterbenden Art - meinen zuverlässigen, fleißigen Mitarbeitern. Thiemo Klein
und Michael Dobschall werden zukünftig den Schornsteinfegerberuf im Norden Salzgitters ausüben.
Ein Dankeschön geht auch an die Behördenvertretung – die konstruktive Zusammenarbeit bedarf hier einer besonderen Erwähnung.
Bei unserer Kundschaft bedanken wir uns für die fast ausschließlich gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Der Bezirk NI9 10706 wird nun, mangels eines geeigneten Nachfolgers, von sechs bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern verwaltet. Bis die Zuständigkeiten über die Internetseiten des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks abrufbar sind, soll Ihnen zumindest ein grober Überblick hierzu ermöglicht werden, mittels dieser LISTE: Neue Zuständigkeitsbereiche
Tschüss,
Ihre Feger